Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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Beratung
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Wie gefährlich ist Alkohol im Straßenverkehr?

Die Kombination Alkohol und aktive Teilnahme am Straßenverkehr kann bereits ab 0,3 Promille strafrechtlich geahndet werden. Dies ist darin begründet, dass bereits ab 0,3 Promille die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen deutlich beeinträchtigt sind und gleichzeitig die Risikobereitschaft ansteigt. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr sehr deutlich. So ist die Unfallgefahr beispielsweise ab 1 Promille zehnmal so hoch wie unter nüchternen Bedingungen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts war im Jahr 2005 bei rund 5% aller Unfälle Alkohol die Ursache. Wenn Alkohol im Spiel ist, dann sind gleichzeitig die Folgen meistens gravierend: Alkohol ist für 11% aller im Straßenverkehr getöteten Personen verantwortlich.

Die meisten alkoholbedingten Unfälle werden von jungen Männern im Alter von 18 bis 24 Jahren vor allem zwischen Samstagabend 18 Uhr und 4 Uhr Sonntagmorgen verursacht. Diese Unfälle weisen somit einen deutlichen Zusammenhang zu ihrem Ausgehverhalten auf.

Insgesamt betrachtet verursachen Männer achtmal mehr Unfälle mit Personenschaden als Frauen.

Weitere Informationen zum Thema Alkohol im Straßenverkehr

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