Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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Alkohol
Alkoholabhängigkeit

Schritt 2: Der Entzug

Den Körper vom Gift befreien

Nüchternheit ist Voraussetzung für die Teilnahme an jeder Entwöhnungsbehandlung. Wer allerdings seit Monaten oder gar Jahren keine nüchternen Tage mehr kennt, muss mit starken Entzugserscheinungen rechnen und sollte medizinische Unterstützung in Anspruch nehmen. Unbehandelt können die Entzugserscheinungen nämlich bedrohlich, in Extremfällen sogar lebensgefährlich werden.

Der ärztlich begleitete Entzug kann ambulant oder stationär erfolgen.

Ambulanter Entzug

Der ambulante Entzug ist auf zirka zwei Wochen angelegt. In der ersten Woche gehen Sie in der Regel täglich in die ärztliche Praxis, werden dort untersucht und erhalten bei Bedarf ein Medikament zur Linderung der Entzugserscheinungen. In der zweiten Woche finden die Arztbesuche jeden zweiten Tag statt. Wer an einer Entzugsbehandlung teilnimmt, erhält für diese Zeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung).

Stationärer Entzug

Ist Ihre Abhängigkeit sehr stark oder haben Sie große Angst vor dem Entzug, sollte dieser stationär im Krankenhaus durchgeführt werden. Es gibt Fachkliniken und psychiatrische Kliniken, die »qualifizierte Entgiftungen« durchführen. Speziell ausgebildete medizinische und pflegerische Fachkräfte überwachen nicht nur den körperlichen Entzug, sondern bieten auch begleitende Gespräche und weiterführende Informationen sowie manchmal die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe an.