Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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Alkohol
Alkoholverzicht

Kein Alkohol in Kinderhand!

Wie Sie Kinder und Jugendliche vor Alkohol schützen

Kinder ahmen nach, was sie sehen. Deswegen ist es ganz entscheidend, was Sie als Eltern Ihrem Kind vorleben. Zeigen Sie durch Ihr Vorbild Verantwortung und halten Sie Ihren Alkoholkonsum in Grenzen.

Ganz klar ist: kein Alkohol in Kinderhand! Denn Kinder reagieren auf Alkohol sehr viel empfindlicher als Erwachsene. Bereits geringe Mengen, wie z. B. zwei Esslöffel hochprozentiger Schnaps, können schwere Vergiftungen verursachen. Schon bei 0,5 Promille Alkohol im Blut kann ein kleines Kind bewusstlos werden.

Greift das Kind selbst zur Flasche, ist das ein Warnsignal und ein Grund, z. B. bei einer Familien- oder Erziehungsberatungsstelle, fachlichen Rat zu suchen.

Dass Jugendliche alkoholische Getränke kennenlernen möchten, ist normal.

Allerdings ist starker, häufiger oder sogar täglicher Alkoholkonsum ein Warnsignal, auf das Sie als Erwachsene reagieren sollten. Je früher Kinder und Jugendliche beginnen, Alkohol zu trinken, desto größer ist die Gefahr, dass sie Alkohol später gewohnheitsmäßig trinken oder von ihm abhängig werden. Jugendliche müssen wissen, weshalb sie Alkohol höchstens gelegentlich und in geringen Mengen trinken sollten.

Wie sollen Sie sich als Eltern verhalten?

Seien Sie in Ihrer Haltung auf jeden Fall klar und eindeutig und versuchen Sie, so schwierig es auch sein mag, im Kontakt und im Gespräch mit Ihrem Kind zu bleiben. Gleichzeitig ist und bleibt es wichtig, dass Sie sich selbst so verhalten, wie Sie es sich von Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter wünschen - also wenig oder gar keinen Alkohol trinken.

Zum Thema »Umgang mit dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen« bietet die BZgA umfangreiches Informationsmaterial für Eltern an. Es gibt auch verschiedene Materialien und Informationen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.bzga.de oder in der Broschüre »Alkohol - reden wir drüber!«.

Mehr zum Thema Kinder, Jugendliche, Alkohol und die Rolle der Eltern

Bitte beachten Sie:

Die Abgabe und der Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugend­liche unter 16 Jahren ist in Verkaufs­stätten und Gas­trono­mie­betrie­ben gesetz­lich verboten.

Na Toll!

Die Aktion "NA TOLL!" soll Jugend­liche zum Nach­denken über den eigenen Alkohol­konsum anregen.
Weitere Informationen finden Sie unter  www.bist-du-staerker-als-alkohol.de