Wer kennt das nicht: Man ist mit dem Auto oder Motorrad unterwegs und trinkt zum Essen oder bei Freunden ein Glas Bier oder Wein. Und häufig stellt man sich die Frage, ist ein Glas Bier oder Wein schon zuviel, oder kann ich noch ein weiteres Glas trinken?
Viele fühlen sich nach ein oder zwei Gläsern Alkohol ganz »normal« und setzen sich hinter das Steuer oder auf ihr Motorrad. Doch die Kombination von Alkoholkonsum und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr kann bereits ab 0,3 Promille strafrechtlich geahndet werden. Und das nicht zu Unrecht. Denn im Körper wirkt Alkohol wie ein Betäubungsmittel. Bereits ab ca. 0,2 Promille lassen das Sehvermögen, besonders in der Dämmerung, und die Bewegungskoordination nach. Der Widerstand gegen weiteren Alkoholkonsum sinkt ebenfalls.
Ab ca. 0,5 Promille nimmt die Reaktionsfähigkeit ab, Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, die Risikobereitschaft ist erhöht. Bei etwa 0,8 Promille ist die Reaktionsgeschwindigkeit deutlich verlangsamt. Es treten Ermüdungserscheinungen und Konzentrationsstörungen auf - wie etwa nach einer durchwachten Nacht. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr sehr deutlich. So ist die Unfallgefahr beispielsweise ab etwa 1 Promille zehnmal so hoch wie unter nüchternen Bedingungen.
Die Folgen von Alkohol im Straßenverkehr sind gravierend: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2010 rund 19.000 Personen durch Alkoholunfälle im Straßenverkehr verletzt. Jeder elfte Verkehrstote starb an den Folgen eines Alkoholunfalls.
Deshalb: Trinken Sie keinen Alkohol, wenn Sie noch am Straßenverkehr teilnehmen möchten!