Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Schriftgröße
  • Schrift kleiner
  • Schrift größlig;er
Alkohol
Risikoarmer Konsum

Regel 08

Leben Sie als Schwangere und in der Stillzeit alkoholfrei.

Wenn Sie in der Schwangerschaft Alkohol trinken, kann Ihr Kind schwere körperliche und geistige Behinderungen davontragen - wie z. B. geringe Körpergröße, Herzfehler oder Entwicklungs­störungen des Gehirns. Größen­wachstum und Intelligenz des ungeborenen Kindes leiden schon beim Konsum von geringen Mengen Alkohol. Trinken Sie deshalb während der Schwanger­schaft am besten überhaupt keinen Alkohol.

Auch in der Stillzeit ist alkoholfrei der bessere Weg, denn der Alkohol geht in die Mutter­milch über. Der Säug­ling kann ihn nur sehr schwer abbauen, die Entwicklung der Organe und die Reifung des Gehirns werden davon beeinträchtigt.

BZgA-Info-Telefon:

Telefon: 0221 892031
Mo.-Do. 10.00 bis 22.00 Uhr
Fr.-So. 10.00 bis 18.00 Uhr