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Radfahren: Das droht bei zu viel Promille

Ein Bier während der Fahrradtour, noch ein Absacker mit Freunden und dann ab aufs Rad – zu viel Promille auf dem Rad können schnell sehr gefährlich werden und sind außerdem strafbar.

So erhöht Alkohol das Unfallrisiko

Ob in den Biergarten, zur Grillparty oder zum Picknick am See: Fahrradfahren im Sommer macht doppelt Spaß. Und viele denken: „Jetzt kann ich trinken, so viel ich will. Ich bin ja nicht mit dem Auto hier!“ Doch dieser Gedanke ist mehr als trügerisch.

Schon bei geringen Mengen Alkohol steigt das Unfallrisiko auch auf dem Rad beträchtlich: Ihr Gesichtsfeld wird eingeschränkt und Ihr Sehvermögen verschlechtert sich. Alkohol erhöht die Risikobereitschaft, Gefahren können Sie nicht mehr richtig einschätzen. Der Alkohol beeinträchtigt Ihr Gleichgewichtsgefühl und Ihr Reaktionsvermögen – und gerade das brauchen Sie, wenn Sie sich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr sicher bewegen wollen.

Statistiken zeigen, wie gefährlich das Radfahren unter Alkoholeinfluss ist: 2020 waren über 4.600 alkoholisierte Radfahrer*innen an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. 2019 war die Zahl mit rund 4.400 Fahrradfahrer*innen ähnlich hoch. Dabei hatten fast 1000 Unfallbeteiligte sogar einen Blutalkoholwert von 2,0 bis 2,5 Promille.

Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug

Egal, ob Sie ein Auto oder ein Fahrrad steuern – in beiden Fällen sind Sie Verkehrsteilnehmer. Und auch ein Fahrrad gilt, ebenso wie z. B. auch EScooter, als ein Fahrzeug.

Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer „infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen“. Wenn Sie als Radfahrer also unter Alkoholeinfluss den Verkehr gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, machen Sie sich genauso strafbar, wie wenn Sie unter Alkoholeinfluss Auto fahren.

Diese Strafen drohen

Bereits wenn Sie mit 0,3 Promille auf dem Fahrrad auffällig fahren oder einen Unfall verursachen, können Ihnen eine Strafanzeige, bis zu zwei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe drohen. Werden Sie mit 1,6 Promille (= absolute Fahruntauglichkeit) oder sogar mehr erwischt, kommen drei Punkte, eine Strafanzeige sowie eine mögliche Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehalts auf Sie zu. Und höchstwahrscheinlich auch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung, die sogenannte MPU. Wenn Sie die nicht bestehen, ist auch der Führerschein weg.

Als Radler*in sollten Sie deshalb ebenso die Finger vom Alkohol lassen wie wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Probieren Sie es aus: Einfach beim Alkohol kürzer und dafür mehr in die Pedale treten. So können Sie nicht nur den Grillabend mit Freund*innen und Familie genießen – sondern auch den Weg nach Hause an der frischen Luft. Denn Radfahren aktiviert Ihren Kreislauf und das wiederum sorgt für gute Laune – ganz ohne Promille.