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Passivtrinken

Mit Alkoholkonsum schaden Sie oft nicht nur sich selbst

Direkt betroffen vom Alkoholkonsum anderer Menschen sind:  

• Ungeborene bei Alkoholkonsum der Schwangeren  
• Kinder und andere Angehörige sowie Partner/-innen von
Alkoholkranken  
• Beifahrer/-innen alkoholisierter Fahrer/-innen, Unfallopfer und ihre
Angehörigen  
• Kolleginnen und Kollegen von trinkenden Erwerbstätigen

Von „Passivtrinken“ spricht man in Anlehnung an „Passivrauchen“, wenn Menschen durch den Alkoholkonsum anderer zu Schaden kommen, auch wenn sie nicht unbedingt selbst Alkohol trinken. 

    Ungeborene werden durch Alkohol geschädigt

    Wenn eine schwangere Frau Alkohol trinkt, trinkt das werdende Kind mit. Alkohol gelangt in den Organismus des Fötus und kann besonders das Gehirn und das Nervensystem angreifen. Schon kleine Mengen Alkohol während der Schwangerschaft können geistige und körperliche Behinderungen des Kindes auslösen.

    Studien zeigen, dass nach wie vor nicht alle Schwangeren wissen, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft das Ungeborene schädigt. Manche Frauen schaffen es auch nicht, auf Alkohol zu verzichten. Sie brauchen Unterstützung durch ihr Umfeld.

     

    Kinder und andere Angehörige leiden unter Passivtrinken

    Auch Angehörige von Alkoholkranken können unter den Auswirkungen von Alkoholkonsum in ihrer Familie leiden. Viele fühlen sich mitverantwortlich, manchmal hilflos, oftmals nicht ernst genommen. In Extremfällen erfahren sie sogar körperliche oder sexuelle Gewalt. Hinzu kommen finanzielle Belastungen, Schuldgefühle, Scham, Trauer und Verlust.

    Kinder mit alkoholkranken Eltern können dieser Situation kaum ausweichen. Sie leben in emotional unsicheren familiären Verhältnissen, die durch geringe Verlässlichkeit und häufige Konflikte bis hin zu Missbrauch und körperliche Gewalt geprägt sind. Diese Belastungen können die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen stark beeinträchtigen. Das Risiko, selbst suchtkrank zu werden oder andere psychische Erkrankungen zu entwickeln, ist bei ihnen erhöht.

     

    Passivtrinken im Straßenverkehr

    Schon eine geringe Menge Alkohol am Steuer wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Denn bereits ab 0,2 Promille verlangsamen sich Ihre Reaktion und Ihre Bewegungskoordination lässt nach. Ab 0,3 Promille schränkt sich Ihr Sehfeld ein und Sie haben Probleme beim Einschätzen von Entfernungen. Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, werden auch Menschen geschädigt, die selbst nichts getrunken haben.

    Auch wenn sie überleben, haben viele der Verletzten ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen, etwa wenn sie ihren Arbeitsplatz verloren haben oder dauerhaft Lebensqualität einbüßen.

    Angehörige der Opfer werden ebenfalls durch den Alkoholkonsum anderer geschädigt. Stirbt ein Mensch bei einem Verkehrsunfall, sind laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat im Durchschnitt 113 andere Menschen unmittelbar betroffen. Darunter neben Angehörigen und Freunden Einsatzkräfte des Sanitätsdienstes oder der Polizei.

    Daher gilt eine einfache Regel: Kein Alkohol, wenn Sie mit dem Auto, dem Motorrad, dem E-Scooter oder mit dem Fahrrad unterwegs sind!

     

    Passivtrinken am Arbeitsplatz: wirtschaftliche und soziale Belastungen 

    Nach Schätzungen trinken 5% aller Erwerbstätigen problematische Mengen Alkohol, weitere 5% sind abhängig. Alkohol am Arbeitsplatz kann erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen:

    • Produktivitätsausfälle
    • Mehrarbeit für die Kolleginnen und Kollegen
    • Arbeitsunfälle mit Gefährdung der nicht trinkenden Mitarbeitenden
    • Qualitätsverluste der eigenen Arbeit, die durch fehlerhafte Leistungen von Alkoholkonsumierenden verursacht werden.

    Da Alkohol die Konzentration und das Urteilsvermögen bereits ab 0,2, Promille einschränkt, ist jeglicher Alkoholkonsum in den meisten Betrieben untersagt. Verzichten Sie daher ganz auf Alkohol am Arbeitsplatz. Sie schützen damit nicht nur Ihre Gesundheit und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen, Sie vermeiden auch hohe Kosten für die Volkswirtschaft.