Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

  1. Sprung zur Servicenavigation
  2. Sprung zur Hauptnavigation
  3. Sprung zur Unternavigation
  4. Sprung zum Inhalt
  5. Sprung zum Footer

Alkohol am Arbeitsplatz

Wer am Arbeitsplatz trinkt, gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit

Ein Gläschen Sekt zum Geburtstag einer Kollegin, beim Betriebsjubiläum eines Kollegen oder auf das erfolgreich abgeschlossene Projekt ­– Alkoholkonsum ist so alltäglich, dass bei solchen Gelegenheiten auch in der Firma getrunken wird. Was in der Freizeit ganz normal scheint, wird auch am Arbeitsplatz unkritisch betrachtet.

Zu Unrecht: Alkohol am Arbeitsplatz kann ernsthafte Folgen und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verzichten Sie daher ganz auf alkoholische Getränke, wenn Sie arbeiten. 

Risiken und Konsequenzen von Alkohol am Arbeitsplatz

Gesundheit und Sicherheit

Bereits ein Glas Sekt kann beim Bedienen einer Maschine zu einem Arbeitsunfall führen. Denn schon ab 0,3 Promille schränkt sich Ihr Sehfeld ein und Sie können z. B. Entfernungen schlechter einschätzen. Ab 0,5 Promille verringert sich Ihre Reaktionsfähigkeit deutlich, Sie hören schlechter und Ihre Reaktionsfähigkeit lässt deutlich nach. Das hat Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit – nicht nur Ihre eigene, sondern auch die Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Nach Schätzungen werden mindestens 20 Prozent aller Arbeitsunfälle durch Alkoholgenuss verursacht oder beeinflusst.

Doch nicht nur der Konsum von Alkohol in der Arbeit selbst kann folgenschwer sein. Wer beispielsweise nach einer durchfeierten Nacht mit einem Kater zur Arbeit geht, kann einen erhöhten Blutalkoholspiegel haben und schwebt deshalb in einer deutlich erhöhten Gefahr für Unfälle am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr.

Leistungsfähigkeit

Auch wenn der Alkoholkonsum keinen Unfall zur Folge hat, leidet die Arbeit darunter: Qualität und Effizienz sinken. Wirtschaftswissenschaftler haben errechnet, dass Alkohol jährlich Produktivitätsverluste in Höhe von mehr als 16 Milliarden Euro verursacht.

Arbeitsrechliche Folgen

Alkohol am Arbeitsplatz ist zwar nicht gesetzlich verboten. Wer jedoch angetrunken oder gar betrunken auf der Arbeit agiert, riskiert eine Abmahnung oder gar Kündigung der Anstellung. Ein Unternehmen kann Alkoholkonsum während der Arbeitszeit auch verbieten.

Unfallversicherung

Wenn Arbeitnehmer aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeitsaufgaben zu erfüllen, verlieren sie den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das bei einem Unfall hohe Krankheitskosten bedeuten.

Hinweis: Viele Unternehmen in Deutschland bieten Unterstützung bei Suchtproblemen oder Programme zur Suchtprävention an – etwa mit Beratung und Aufklärung, der Schulung von Führungskräften oder Aktionstagen zum Thema.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2014): Factsheet Alkohol am Arbeitsplatz (PDF)