Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

  1. Sprung zur Servicenavigation
  2. Sprung zur Hauptnavigation
  3. Sprung zur Unternavigation
  4. Sprung zum Inhalt
  5. Sprung zum Footer

Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit

Am 9.9. ist Tag des alkoholgeschädigten Kindes. Die doppelte 9 soll an die neun Monate erinnern, die ein Kind im Bauch seiner Mutter verbringt.

 

Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes

In der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen aus der Nahrung der Mutter versorgt. Auch das Zellgift Alkohol gelangt über diesen Weg zum Kind und kann dessen Organismus schädigen. Besonders das Gehirn und das Nervensystem werden angegriffen.

Das Baby trinkt mit

Wenn eine schwangere Frau Alkohol zu sich nimmt, trinkt ihr Kind mit. Schwangere sollten daher grundsätzlich auf Alkohol verzichten. Denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass selbst geringe Mengen Alkohol das Gehirn und die Organe des Fötus schädigen und Entwicklungsstörungen hervorrufen können. Dabei macht es kaum einen Unterschied, ob die Mutter den Alkohol in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu sich nimmt oder zum Ende hin - die Gesundheit des Kindes kann jederzeit dauerhaft beeinträchtigt werden.

Die Null-Promille-Grenze gilt auch für die Stillzeit. Trinken stillende Frauen Alkohol, steigt auch der Alkoholgehalt der Muttermilch, was die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beeinträchtigen kann.

Jährlich ca. 10.000 alkoholgeschädigte Neugeborene

In Deutschland werden jedes Jahr ca. 10.000 Kinder mit sogenannter Fetaler Alkoholspektrumstörung (FASD) geboren. Etwa 3000 von ihnen leiden unter der schwersten Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS). Ursache beider Krankheiten ist einzig und allein der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft.

Kinder mit FASD leiden unter einer Vielzahl geistiger und körperlicher Schädigungen. Sie zeigen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme. Beim fetalem Alkoholsyndrom kommen Fehlbildungen im Gesicht, des Skeletts und der Extremitäten sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzu. Die meisten dieser Schädigungen sind bleibend, so dass viele Betroffene ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sind. Diese schweren Gesundheitsschäden sind vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter in der Schwangerschaft keinen Alkohol trinken. Hilfreich für Schwangere ist dabei die Unterstützung durch ihre Partner.

Weiterführende Informationen